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Newsletter Veränderungsprozesse
Nr. 4, Mai 2026

 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als wir vor zwei Monaten den letzten Newsletter geschrieben haben, war die Spannung groß: Wer wird neuer Bischof von Münster? Inzwischen – seit dem 26. März – wissen wir es: Es wird Dr. Heiner Wilmer SCJ (das SCJ steht für die Ordensgemeinschaft der Herz-Jesu-Priester, der Bischof Heiner angehört). Am 21. Juni um 14 Uhr ist die Amtseinführung im St.-Paulus-Dom in Münster, die auch im WDR-Fernsehen übertragen werden wird.

Bei der Bekanntgabe hat Bischof Heiner eine beeindruckende Rede gehalten. Es war ein eher amüsanter Randaspekt in seiner Ansprache, als er sagte: „Meine erste ‚Ausbildungsstätte‘ lag bereits im Bistum Münster: als Kind besuchte ich den katholischen Kindergarten Sankt Georg in Hopsten.“ Welche Rückschlüsse Sie aus dieser biografischen „Prägung“ des künftigen Bischofs für unser Veränderungsprogramm ziehen, das insbesondere auch die katholischen Kindertageseinrichtungen betrifft, überlassen wir Ihnen 😊.

Sicher ist, das Veränderungsprogramm schreitet weiter voran. Auch, wenn insbesondere Zeitpläne immer wieder einmal neu justiert werden müssen (vgl. die Informationen zum Zeitplan in diesem Newsletter) und manche bereits getroffene Entscheidung noch einmal überdacht wurde und wird, so ändert sich doch an den grundsätzlichen Ausrichtungen des Veränderungsprogramms nichts. Wo stehen wir aktuell?

Ende April wurden die Fragen von rund 150 Verbundleitungen und Einrichtungsleitungen von Tageseinrichtungen für Kinder, die noch nicht im Verbund organisiert sind, bei digitalen Veranstaltungen soweit möglich beantwortet. Unmittelbar im Anschluss fanden die fünf regionalen Veranstaltungen mit den Verantwortlichen in der derzeitigen Trägerschaft der Tageseinrichtungen für Kinder, den Leitungen der Zentralrendanturen und den Vorsitzenden von Mitarbeitervertretungen statt. Die Präsentation, die bei diesen Veranstaltungen vor Ort gezeigt wurde, finden Sie hier: Zur Präsentation

Bereits Ende März hatten wir die leitenden Pfarrer und Pfarreileitungen, die Mitglieder der Kirchenvorstände, die Vorsitzenden der Verbandsvertretungen und die Leitungen der Zentralrendanturen darüber informiert, dass sich die Zusendung der Unterlagen in Vorbereitung des Übergangs der Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder leider verzögert.

Der modifizierte Zeitplan hierzu sieht nun wie folgt aus: Alle Kirchengemeinden sollen die notwendigen Vertragswerke bis Ende Mai erhalten und die Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Trägerschaften bis Ende Oktober treffen. Ehrlicherweise muss hier noch einmal das betont werden, was wir von Beginn des Prozesses angesagt haben: Die Übertragung ist aus unserer Sicht alternativlos. Das gilt, neben den oft erläuterten Gründen im Zusammenhang mit der Unterfinanzierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in NRW und der demografischen Entwicklung (schon jetzt gehen die Kinderzahlen an vielen Orten deutlich zurück), auch aufgrund der Tatsache, dass es perspektivisch in den Verwaltungszentren der Kirchengemeindeverbände, die die Zentralrendanturen ablösen, keine Verwaltung der Tageseinrichtungen für Kinder mehr geben wird. Diese wird in der Holding/den gGmbHs verortet sein. Sollten Kirchengemeinden sich also gegen eine Übertragung der Trägerschaften entscheiden, müssten sie für die Verwaltung der Tageseinrichtungen künftig selbst Sorge tragen.

Der Übergang der Trägerschaften von den Kirchengemeinden in die gGmbHs soll dann etappenweise zwischen dem 1. August 2027 und dem 1. August 2029 erfolgen. Ende Mai soll die Entscheidung über die Reihenfolge des Übergangs, der immer geschlossen in Zentralrendantur-Regionen erfolgen wird, fallen. Darüber werden wir Sie im Juni informieren. Auch die Kirchengemeinden, bei denen der Übergang noch nicht in der ersten Etappe erfolgen wird, müssen die Grundsatzentscheidung zur Übertragung bis Ende Oktober dieses Jahres treffen.

Damit die neuen gGmbHs sich dann gut auf den Weg machen können, wurden Anfang Mai die Stellen für die drei Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen der drei gGmbHs ausgeschrieben.
Die Stellenausschreibungen finden Sie hier: Zu den Stellenausschreibungen
Die Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen werden bei der Holding angestellt werden. Jeweils zwei der drei Personen werden für eine der drei Kita gGmbHs zuständig und verantwortlich sein. Die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt über die vom Bistum beauftragte externe FEEDBACKPEOPLE Managementberatung GmbH 

Die Holding braucht aber nicht nur Geschäftsführer/ Geschäftsführerinnen, sondern viele weitere Mitarbeitende. Derzeit wird überlegt, welche Tätigkeitsfelder vom Bischöflichen Generalvikariat in die Holding verlagert werden sollen. Zudem können auch Aufgaben aus dem BGV in die Verwaltungszentren der Kirchengemeinde wechseln. Mit den Mitarbeitenden in den Zentralrendanturen haben in den vergangenen Wochen zum Teil bereits erste Gespräche hierzu stattgefunden. Mit den Mitarbeitenden im BGV sollen diese Gespräche nach dem 30. September beginnen. Die MAVen sind in dieses Veränderungsprozesse eingebunden, und auch die Führungskräfte möglicherweise betroffener Bereiche sollen in den Prozess einbezogen werden.

Sie sehen schon an diesen Ausführungen, dass die beiden großen Veränderungsprozesse – der Übergang der Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder und die Gründung der Kirchengemeindeverbände – eng miteinander verbunden sind.

Auch die Transformation von den Zentralrendanturen zu den Verwaltungszentren in künftig nur noch acht Kirchengemeindeverbänden ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Die acht Kirchengemeindeverbände sollen zum 1. Januar 2027 in ihrem neuen Organisationsaufbau arbeits- und startfähig sein. Den derzeitigen Leitungen der heutigen Zentralrendanturen werden in Kürze weitere Arbeitsmaterialien zur Gestaltung des Übergangs sowie zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt (vgl. dazu auch den Artikel in diesem Newsletter).

Unter maßgeblicher Einbeziehung der Vorsitzenden der Verbandsausschüsse läuft derzeit das Auswahlverfahren, in dem geklärt wird, wer künftig die Geschäftsleitungen der Verwaltungszentren in den acht Kirchengemeindeverbänden sein werden. Der Aufbau stabiler und professioneller Führungs- und Entscheidungsstrukturen ist zentral, um die Betriebsfähigkeit der Kirchengemeindeverbände auch während der Veränderungen sicherzustellen. Auch deshalb braucht es eine verbindliche Rollen- und Aufgabenklärung – auch in Abgrenzung zum BGV und zur Holding – und klare Entscheidungsstrukturen. Daran wird gerade intensiv gearbeitet.

Eng verbunden mit den Veränderungen im Blick auf die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kirchengemeindeverbände, ist auch der Finanz- und Systemwechsel, der in den Kirchengemeindeverbänden mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) stattfinden wird und in den gGmbHs nach HGB vollzogen werden muss. Hier wird die Lenkungsgruppe bis Ende Mai 2026 entscheiden, mit welcher Software gearbeitet werden soll. Nach den Sommerferien kann mit der Implementierung gestartet werden. Hier liegen wir nach unserer Einschätzung gut im Zeitplan.

Wir denken, unsere Ausführungen lassen erahnen, wie komplex das Veränderungsprogramm ist. Weiterhin bemühen wir uns, Sie kontinuierlich über dessen Fortgang zu informieren. Insbesondere setzen wir dabei – neben diesem Newsletter – auf die persönliche Kommunikation. Und die zentralen Informationen finden Sie nach wie vor auf der Internetseite zu den Veränderungsprozessen sowie im Intranet.

Wir freuen uns auf die nächsten Begegnungen, natürlich auf die Amtseinführung des neuen Bischofs von Münster und senden freundliche Grüße,


Jutta Loke und Günter Eilers
Programmleitung

Inhaltsverzeichnis

Zeitplan

 


Aus unterschiedlichen Gründen mussten in der Vergangenheit einzelne Etappen des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans geändert werden. Wir möchten daher hier einmal zusammenfassend darstellen, wie der Zeitplan aktuell vorgesehen ist:

 

31.5.2026        
Bis zu diesem Datum werden den Kirchengemeinden die vertraglichen Unterlagen für den Übergang der Trägerschaften in die drei gGmbHs zur Verfügung gestellt werden.

31.5.2026        
Entscheidung in welcher Reihenfolge der Übergang der Trägerschaften von den Kirchengemeinden auf die gGmbHs erfolgen soll.

 

15.7.2026        
Bis zu diesem Datum haben die Kirchengemeinden Zeit, eine Resonanz auf die Vertragsunterlagen für den Übergang der Trägerschaften zu geben.

 

1.8.2026           
Gründung der Holding und der drei Kita gGmbHs sowie Anstellung der drei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer. Die Holding und die drei Kita gGmbHs nehmen ab diesem Zeitpunkt nach und nach ihre Arbeit auf.

 

30.09.2026      
Ab diesem Datum werden im BGV die Gespräche geführt werden, welche Mitarbeitenden aus dem BGV in die Holding und in die KGV wechseln.

31.10.2026      
Bis zu diesem Datum müssen die Kirchengemeinden die Grundsatz-Entscheidung zur Übertragung der Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder an die gGmbH und zum Beitritt als Gesellschafter in die gGmbH gefasst haben.

31.12.2026      
Bis zu diesem Datum werden die Geschäftsführungen der Kirchengemeindeverbände ausgewählt sein.

 

31.12.2026      
Bis zu diesem Datum soll in den Zentralrendanturen und im BGV geklärt sein, welche Mitarbeitenden in die Holding und in die KGV wechseln. 

 

1.1.2027           
Gründung der Kirchengemeindeverbände. Die Verbände nehmen ihre Arbeit auf.

 

1.1.2027 oder 1.8.2027           
Betriebsübergang der Mitarbeitenden aus dem BGV und aus den Zentralrendanturen, deren Tätigkeitsbereiche künftig von der Holding wahrgenommen werden.

 

1.8.2027           
Betriebsübergang der Kita-Mitarbeitenden und Verbundleitungen, bei deren
Kitas die Trägerschaft zum 1. August 2027 auf die Holding übergeht.

 

1.8.2027           
Zu diesem Datum gehen die Trägerschaften der ersten Tageseinrichtungen für
Kinder auf die Holding über.

 

1.8.2028           
Betriebsübergang der Kita-Mitarbeitenden und Verbundleitungen, bei deren
Kitas die Trägerschaft zum 1. August 2028 auf die Holding übergeht.

 

1.8.2028           
Zu diesem Datum gehen die Trägerschaften der zweiten Gruppe von  
Tageseinrichtungen für Kinder auf die Holding über.

 

1.8.2029           
Betriebsübergang der Kita-Mitarbeitenden und Verbundleitungen, bei deren
Kitas die Trägerschaft zum 1. August 2029 auf die Holding übergeht.

 

1.8.2029           
Zu diesem Datum gehen die Trägerschaften der dritten Gruppen von
Tageseinrichtungen für Kinder auf die Holding über. Der Prozess des Übergangs ist damit abgeschlossen.

Trennung von Verwaltungsstrukturen
von KGV und Holding 

 


Aktuell läuft in den Zentralrendanturen der Prozess der Trennung der Verwaltungsstrukturen, einerseits in Richtung der künftigen Verwaltungszentren in den acht Kirchengemeindeverbänden und andererseits in Richtung der Holding. Geklärt wird in diesem Prozess, welche Aufgaben in Zukunft, wo erledigt werden und dann auch, wer von den Mitarbeitenden in welche Verwaltungsstruktur wechseln wird.

In Kürze wird die Programmleitung den Leitungen der Zentralrendanturen hierzu weitere Informationen zum Zeitplan (s.o. auch in diesem Newsletter), zum Entwurf einer einheitlichen Muster-Satzung für die Kirchengemeindeverbände sowie zum Entwurf für eine einheitliche Muster-Geschäftsordnung der Verwaltungszentren zur Verfügung stellen.  Die Muster-Satzung versteht sich hierbei als – am Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) orientierte – einheitliche Rahmensatzung, die selbst nicht in Frage zu stellen ist, innerhalb derer es aber einen großen Gestaltungsspielraum geben wird.  

Die Gespräche mit den Mitarbeitenden sind zentral, um denen Perspektiven zu hören und in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Zudem sind parallel auch die Verbandsausschüsse zu beteiligen.

Welche Tätigkeiten/Bereiche wechseln
vom BGV in die Holding oder die KGV?

 


Ähnlich wie für die Zentralrendanturen muss auch fürs Bischöfliche Generalvikariat die Frage beantwortet werden, welche Tätigkeiten vom BGV in die Holding oder in die KGV wechseln werden. Diese Frage, die derzeit noch nicht entschieden ist, ist für die BGV-Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten in die Holding oder in die KGV wechseln sollen, von besonderer Relevanz, sind sie hiervon doch unmittelbar betroffen. Das gilt, obwohl sich in manchen Fällen an den konkreten Tätigkeiten und auch an den Arbeitsbedingungen nichts oder kaum etwas ändern wird. In diesen Prozess werden neben der MAV des BGV sowohl die Führungskräfte als dann natürlich auch die von dem Übergang eventuell betroffenen Mitarbeitenden selbst einbezogen werden. Angestrebt wird, dass ab Ende September die entsprechenden Gespräche geführt werden.

Fragen

 


Sie haben Fragen, die mit dem Veränderungsprogramm zusammenhängen und finden auch auf der Internetseite der Veränderungsprozesse oder im Intranet nicht die passende Antwort? Dann schreiben Sie gerne eine Mail an: {programm-kgv@bistum-muenster.de}

Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)

 


Fragen und Antworten zu den Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie hier. 

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Kirchengemeindeverbände (KGV)

 


Fragen und Antworten zu den Kirchengemeindeverbänden finden Sie hier.

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Neues kommunales Finanzmanagement (NKF)

 


Fragen und Antworten zur Einführung der Finanzsoftware NKF finden Sie hier.

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