Der Übergang der Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder an die gGmbHs erfolgt bekanntermaßen in drei Etappen: jeweils zum 1. August in den Jahren 2027, 2028 und 2029. Der Trägerwechsel betrifft dabei immer gleichzeitig alle Kindertageseinrichtungen einer Kirchengemeinde und alle Kirchengemeinden einer Zentralrendantur-Region. Die Lenkungsgruppe hat Ende Mai entschieden, in welcher Reihenfolge der Übergang erfolgen soll. Hierbei folgt sie einer Empfehlung der Solidaris Unternehmensgruppe, die das Bistum bei der Umsetzung des Trägerwechsels unterstützt.
Bei der Entscheidungsfällung spielten unterschiedliche Kriterien eine Rolle. So wurde berücksichtigt, dass die drei regionalen Kita gGmbHs nach und nach in guten Größenverhältnissen aufgebaut werden sollen. Auch wurde geprüft, welche Belastungen den Mitarbeitenden angesichts anderer größerer Projekte noch „zugemutet“ werden können. Zudem spielten auch die wirtschaftlichen Übergangsvoraussetzungen und Kosteneffekte eine wichtige Rolle.
Folgende Reihenfolge wurde festgelegt:
Übergang zum 1. August 2027 Hamm-Nord, Lüdinghausen/Werne, Coesfeld/Dülmen, Münster, Warendorf, Geldern-Goch
Übergang zum 1. August 2028 Recklinghausen, Dorsten/Lippe, Ahlen/Beckum, Dinslaken/Wesel
Übergang zum 1. August 2029 Bocholt, Borken, Ahaus/Vreden, Steinfurt, Ibbenbüren/Mettingen, Rheine, Emmerich/Kleve, Duisburg-West/Moers/Xanten
Nach diesem Plan gehen in der ersten Etappe rund 200 Einrichtungen aus 55 Kirchengemeinden in die drei gGmbHs über; in der zweiten Etappe sind es rund 250 Einrichtungen aus 55 Kirchengemeinden und in der letzten Etappe sind es 171 Einrichtungen aus 46 Kirchengemeinden. |