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Newsletter Veränderungsprozesse
Nr. 5, 10. Juni 2026

 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

nur vier Wochen nach dem letzten Newsletter wenden wir uns heute wieder an Sie. Wir hatten Mitte Mai angekündigt, dass in Kürze entschieden wird, in welcher Reihenfolge der Übergang der Trägerschaften der Kitas von den Kirchengemeinden auf die gGmHs erfolgen soll. Insbesondere über diese Entscheidung möchten wir Sie heute informieren (vgl. dazu den Artikel in diesem Newsletter). Die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden sowie die Leitungen und die Mitarbeitenden der Zentralrendanturen haben wir bereits vorab darüber in Kenntnis gesetzt. 

Wir weisen auf diesem Weg aber noch einmal darauf hin, dass auch die Kirchengemeinden, bei denen der Übergang noch nicht in der ersten Etappe erfolgen wird, bis Ende Oktober dieses Jahres die Entscheidung zur Übertragung der Trägerschaften treffen müssen. Die hierfür notwendigen Vertragswerke haben alle Kirchengemeinden zwischenzeitlich erhalten. Zudem gilt: Unabhängig von dem Zeitpunkt des Übergangs der Trägerschaften findet der Betriebsübergang aller Mitarbeitenden aus den Zentralrendanturen und aus dem Bischöflichen Generalvikariat, deren Tätigkeitsbereiche künftig von der Holding wahrgenommen werden, voraussichtlich zum 1. August 2027 statt.

Hierfür ist es unter anderem notwendig, festzulegen, welche Tätigkeitsfelder vom Bischöflichen Generalvikariat in die Kita-Trägerstruktur – und auch in die Verwaltungszentren der Kirchengemeindeverbände – übergehen sollen. Diese Überlegungen gehen voran. Die Mitarbeitenden des BGV wurden Mitte Mai vom Ständigen Vertreter des Diözesanadministrators darüber informiert, wie dieser Prozess laufen soll (vgl. hierzu den Artikel in diesem Newsletter).  

Wenn wir den Blick über das Veränderungsprogramm hinauswerfen und uns fragen, was Sie aktuell vielleicht noch interessieren könnte, fällt uns, ob wir wollen oder nicht, ein Welt-Ereignis ins Auge: die Fußball-WM! Wir haben überlegt, welche Analogien wir von unserem Veränderungsprogramm zur morgen beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft ziehen könnten. Teamgeist hätte ein Thema sein können oder auch, dass bei der WM nur die Mannschaften erfolgreich sein werden, die ihre Spielweisen an die völlig veränderten Rahmenbedingungen, unter denen heute Fußball professionell gespielt wird, angepasst haben. Von Beteiligung, Fairness oder einer transparenten Kommunikation sprechen wir dagegen im Blick auf die FIFA und die Fußball-WM lieber nicht. Sollten Sie Interesse an der WM haben, wünschen wir Ihnen viel Freude. Und, wenn nicht: Es gibt auch vieles andere, an dem Sie in der kommenden Zeit Freude finden können. 

Wir werden uns weiterhin bemühen, Sie kontinuierlich über das Veränderungsprogramm zu informieren. Die zentralen Informationen finden Sie nach wie vor auf der Internetseite https://www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse sowie im Intranet.

Wir senden freundliche Grüße 
Jutta Loke und Günter Eilers
Programmleitung

Inhaltsverzeichnis

Reihenfolge des Übergangs der Trägerschaften

 


Der Übergang der Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder an die gGmbHs erfolgt bekanntermaßen in drei Etappen: jeweils zum 1. August in den Jahren 2027, 2028 und 2029. Der Trägerwechsel betrifft dabei immer gleichzeitig alle Kindertageseinrichtungen einer Kirchengemeinde und alle Kirchengemeinden einer Zentralrendantur-Region. Die Lenkungsgruppe hat Ende Mai entschieden, in welcher Reihenfolge der Übergang erfolgen soll. Hierbei folgt sie einer Empfehlung der Solidaris Unternehmensgruppe, die das Bistum bei der Umsetzung des Trägerwechsels unterstützt.

Bei der Entscheidungsfällung spielten unterschiedliche Kriterien eine Rolle. So wurde berücksichtigt, dass die drei regionalen Kita gGmbHs nach und nach in guten Größenverhältnissen aufgebaut werden sollen. Auch wurde geprüft, welche Belastungen den Mitarbeitenden angesichts anderer größerer Projekte noch „zugemutet“ werden können. Zudem spielten auch die wirtschaftlichen Übergangsvoraussetzungen und Kosteneffekte eine wichtige Rolle.

Folgende Reihenfolge wurde festgelegt:

Übergang zum 1. August 2027
Hamm-Nord, Lüdinghausen/Werne, Coesfeld/Dülmen, Münster, Warendorf, Geldern-Goch

Übergang zum 1. August 2028
Recklinghausen, Dorsten/Lippe, Ahlen/Beckum, Dinslaken/Wesel

Übergang zum 1. August 2029
Bocholt, Borken, Ahaus/Vreden, Steinfurt, Ibbenbüren/Mettingen, Rheine, Emmerich/Kleve, Duisburg-West/Moers/Xanten

Nach diesem Plan gehen in der ersten Etappe rund 200 Einrichtungen aus 55 Kirchengemeinden in die drei gGmbHs über; in der zweiten Etappe sind es rund 250 Einrichtungen aus 55 Kirchengemeinden und in der letzten Etappe sind es 171 Einrichtungen aus 46 Kirchengemeinden.

Qualitätsmanagement in den Kitas

 


Im Veränderungsprogramm ist es zentrales Ziel, möglichst viele katholische Tageseinrichtungen für Kinder als Lebensorte des Glaubens zu erhalten und das katholische Profil der Kitas weiter zu stärken und auszuformulieren. Auch in Zukunft sollen die Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden einen Beitrag zur Bildung, Erziehung und zu gelebter Verantwortung in Kirche und Gesellschaft leisten. Damit das gut gelingen kann, sind ein Qualitätsmanagement für die Einrichtungen und die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die gGmbHs unbedingt erforderlich.

Eine hohe pädagogische Qualität der Einrichtungen ist zentral für eine gute kindliche Entwicklung. Qualitätsmanagement ist insbesondere auch daher eine gesetzliche Vorgabe. Eine gute Qualität ist zudem wichtig, um Familien zur Wahl einer Einrichtung zu bewegen. Im Kontext des Geburtenrückgangs ist ein professionelles Qualitätsmanagement von daher auch deshalb gefragt, weil Konkurrenz und Wettbewerb unter Trägern/Einrichtungen wachsen werden. 
Mit der Entwicklung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems für die katholischen Kitas im Bistum Münster hat die Lenkungsgruppe die Internationales Zentrum PEP gGmbH (kurz: PEP) beauftragt. PEP steht für Professionalisierung der Elementarpädagogik. Das PEP ist das größte universitäre Zentrum im Feld der Elementarpädagogik. Im deutschsprachigen Raum unterstützt das PEP nach eigenen Angaben mehr als 15.000 Kinderbetreuungseinrichtungen durch Bildungsoffensiven, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Bildungsmaterialien. Es ist angesiedelt an der Universität Graz (https://pep.uni-graz.at/de/).

Die Prozessbegleitung durch das PEP wird sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken und verschiedene Schritte umfassen, wozu insbesondere gehören: die Entwicklung eines Qualitätsverständnisses, die Entwicklung eines Rahmenleitbilds für die katholischen Kitas, die Entwicklung verschiedener Formate des Qualitätsmanagement-Systems, die Entwicklung eines Evaluationskonzeptes.

Wie läuft der Prozess des Übergangs von Mitarbeitenden im BGV? 

 


Die kommenden Strukturveränderungen werden sich nicht nur auf die Kirchengemeinden und die Zentralrendanturen auswirken, sondern auch auf das BGV. Ähnlich wie für die Zentralrendanturen muss auch fürs Bischöfliche Generalvikariat die Frage beantwortet werden, welche Tätigkeiten vom BGV in die Kita-Trägerstruktur oder in die Verwaltungszentren der Kirchengemeindeverbände wechseln werden. 

Der Ständige Vertreter des Diözesanadministrators, Dr. Klaus Winterkamp, hat Mitte Mai die Mitarbeitenden des BGV darüber informiert, wie dieser Prozess im BGV ablaufen soll. Zum einen hat er Wolfgang Stein aus der Stabsstelle Strategisches Management beauftragt, die Konzipierung einer starken Holding zu übernehmen. Da der Zeitplan sehr straff ist und das Gesamtkonzept bis zum 30. September 2026 vorliegen muss, wird er auf die Ressourcen der KPMG zurückgreifen. Die KPMG ist ein Beratungsunternehmen. Die KPMG wird aber nicht federführend die Konzeption erstellen, sondern Wolfgang Stein in seiner Arbeit unterstützen. 

Nachdem das Konzept bis Ende September erstellt wurde, wird die Lenkungsgruppe Entscheidungen treffen und die nächsten Schritte beschließen. Nach dem 30. September werden mit den Mitarbeitenden des BGV, die in die Kita-Trägerstruktur oder in die Verwaltungszentren der Kirchengemeindeverbände wechseln sollen, Gespräche geführt werden. Schon zuvor werden auch die Führungskräfte eingebunden werden. Und bis Ende des Jahres soll dann geklärt sein, welche Mitarbeitenden aus dem BGV wohin wechseln werden. 

Fragen 

 


Sie haben Fragen, die mit dem Veränderungsprogramm zusammenhängen und finden auch auf der Internetseite https://www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse oder im Intranet nicht die passende Antwort? Dann schreiben Sie gerne eine Mail an: programm-kgv@bistum-muenster.de 

TEK

 


Fragen und Antworten zu den Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie hier. 

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KGV

 


Fragen und Antworten zu den Kirchengemeindeverbänden finden Sie hier.

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NKF

 


Fragen und Antworten zur Einführung der Finanzsoftware NKF finden Sie hier.

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