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Newsletter Veränderungsprozesse
Nr. 6, 21. August 2026

 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sommer neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Die Schul-Sommerferien in NRW sind auf der Zielgerade. Für viele von Ihnen beginnt in diesen Tagen nach einer hoffentlich erholsamen Sommer- und Urlaubszeit wieder der Alltag, auch der Arbeitsalltag. Und, vermutlich geht es Ihnen auch so: man ist sehr schnell wieder drin – im Alltag.

Was unser Veränderungsprogramm angeht, so war dieses in den vergangenen Wochen nicht im Urlaubs- oder Erholungsmodus. Im Gegenteil. Dank der großartigen Unterstützung vieler Mitarbeitenden in Kirchengemeinden, Zentralrendanturen, Kitas und im BGV konnten weitere wichtige Schritte im Veränderungsprogramm gegangen werden.

Bereits in der vergangenen Woche und zu Beginn dieser Woche haben die Mitglieder der Kirchenvorstände zwei Schreiben mit umfangreichen Unterlagen erhalten. Zum einen ging es um die Muster-Gesellschaftsverträge der drei künftigen regionalen Kita gGmbHs sowie der Holding gGmbH. Hier hatten die Kirchenvorstände seit Ende Mai die Möglichkeit, Rückmeldungen zu den übermittelten Vertragsentwürfen zu geben. Die Rückmeldungen wurden geprüft, einige Anregungen wurden übernommen. (vgl. zu den Gesellschaftsverträgen den Artikel in diesem Newsletter)

Zum anderen haben die Kirchenvorstände auch die Verträge und Unterlagen erhalten, die sie für den Trägerwechsel benötigen. Bis zum 31. Oktober 2026 müssen die Kirchenvorstände nun die Entscheidungen zum Trägerwechsel treffen (vgl. hierzu den Artikel in diesem Newsletter)

Angeschrieben hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp zu Beginn dieser Woche zudem alle Mitarbeitenden in den Kitas. Dem Generalvikar war es ein Anliegen, den Mitarbeitenden für ihren Einsatz in den Kitas und für ihr konstruktives Mitgehen auf dem Weg des Veränderungsprozesses zu danken. Zudem hat er sie in dem Schreiben darüber informiert, welche Veränderungen auf sie zukommen werden. Die zentrale Botschaft lautet dabei, dass die Mitarbeitenden keine Sorgen haben müssen, dass sich für sie grundlegende Änderungen ergeben werden. (vgl. hierzu den Artikel in diesem Newsletter).

Aber nicht nur im Blick auf die Kitas, sondern auch hinsichtlich der Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV) und der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Kirchengemeinden hat das Veränderungsprogramm in den vergangenen Wochen weitere Fortschritte gemacht. So sind die erforderlichen Beschlussfassungen in den beteiligten Kirchengemeinden und Verbänden nahezu vollständig erfolgt, sodass nun zunehmend die konkrete Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit in den Mittelpunkt rücken wird (vgl. zu den KGV den Artikel in diesem Newsletter). Und die Entscheidung für die Zusammenarbeit mit der Diamant Software GmbH ist im Zusammenhang mit der Einführung des NKF von großer Bedeutung (vgl. hierzu den Artikel in diesem Newsletter)

Kommen wir zum Beginn dieses Textes zurück: Der Sommer geht zu Ende – er war heiß, zu heiß. In der Politik war in der Vergangenheit häufig von einem „heißen Herbst“ die Rede. Gemeint war damit eine Zeit nach der politischen Sommerpause, in der es zu großen politischen Streitigkeiten, schweren Krisen oder starken Protesten auf der Straße kam. Hoffen wir, dass wir in unserem Land nicht vor einem zu „heißen Herbst“ stehen. In unserem Veränderungsprogramm wird es im Herbst sicher nicht „heiß“, aber in den kommenden Wochen und Monaten werden weitere wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Wir werden uns bemühen, Sie dann auch darüber zu informieren. Die zentralen Informationen finden Sie zudem nach wie vor auf der Internetseite https://www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse sowie im Intranet.

Wir senden freundliche Grüße,
Jutta Loke und Günter Eilers
Programmleitung

Inhaltsverzeichnis

Gesellschaftsverträge der drei regionalen Kita gGmbHs und der Holding gGmbH

 


Die Gesellschaftsverträge der Kita Holding gGmbH und der drei regionalen Kita gGmbHs sind fertig. Sie wurden den Kirchenvorständen aller Kirchengemeinden im NRW-Teil des Bistums Mitte August zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaftsverträge bilden den Rahmen für die gemeinsame Unternehmung zwischen dem Bistum und den Kirchengemeinden; es werden zunächst die Grundlagen durch die Gründung für die Gesellschaften geschaffen und Leitplanken abgebildet. Die Details der Zusammenarbeit werden dann gemeinsam zu schärfen sein.

In die Endfassungen der Gesellschafterverträge wurden einige der Anregungen, die zuvor aus den Kirchengemeinden gegeben wurden, aufgenommen. So wurde etwa ein Paragraf ergänzt, in dem es heißt, dass die regionalen gGmbHs jeweils ein Gremium einrichten werden „zur Sicherstellung der pastoralen Begleitung und der fortlaufenden Mitwirkung der Kirchengemeinden an pädagogisch-konzeptionellen Fragen, an Fragen der Kooperation sowie der Qualitätsentwicklung“.

Aktuell erarbeitet ein Projektteam die Konzeption einer starken, autarken und kompetenten Holding gGmbH zur Steuerung der drei zu gründenden Kita-gGmbHs. Diese Konzeption muss bis zum 30. September 2026 abgeschlossen sein. Inhalt der Projektarbeit ist es, nach möglichst objektivierten Kriterien im BGV Leistungen zu identifizieren, die direkt oder indirekt für den Bereich der Kitas erbracht werden, eine monetäre Ermittlung aller Leistungen aus dem BGV für den Bereich der Kitas vorzunehmen sowie auf Basis dieser Informationen eine Holding gGmbH zu konzipieren. Weitere Informationen hierzu finden sich im Intranet:

Projekt “Konzeption einer starken Holding gGmbH”

Muster-Unterlagen für den Prozess der Übertragung der Trägerschaften der Kitas

 


Mitte August haben die Kirchenvorstände aller Kirchengemeinden im NRW-Teil des Bistums auch umfangreiche Materialien erhalten, die sie für den Entscheidungsprozess zur Übertragung der Trägerschaften der Kitas auf die gGmbHs benötigen. Insbesondere sind dies ein Mustervertrag, der die Übertragung des Betriebs der Kita regelt (Übertragungsvertrag) sowie ein Mustervertrag zur Nutzung der jeweiligen Immobilie, in der die jeweilige Kita betrieben wird (Nutzungsvertrag). Der Begriff „Muster“ möchte deutlich machen, dass selbstverständlich beim Abschluss der Verträge die vielfältigen Unterschiede, die es in der katholischen Kita-Landschaft im NRW-Teil des Bistums gibt, Berücksichtigung finden werden. Ebenfalls zur Verfügung gestellt wurden den Kirchenvorständen Informationen und Beschlussvorlagen für die Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Trägerschaften der Kitas sowie eine Vorlage für die Einleitung der Mitbestimmungsverfahren.

Wie geht es nun weiter: Bis zum 31. Oktober 2026 beraten und entscheiden alle Kirchenvorstände über den Beitritt in die jeweilige gGmbH und die Übertragung der Kitas an die gGmbH. Das geschieht bis zum genannten Termin Ende Oktober unabhängig vom Beitritts- und Übergangstermin, der gestaffelt jeweils zum 1. August in den Jahren 2027, 2028 und 2029 erfolgen wird (vgl. den Newsletter vom 10. Juni 2026).

Schreiben an die Mitarbeitenden in den Kitas

 


Mitte August hat sich Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp in einem Schreiben an alle Mitarbeitenden in den katholischen Kitas im NRW-Teil des Bistums gewandt. In dem Brief dankt der Generalvikar den Mitarbeitenden und betont: „Ich bin immer wieder tief beeindruckt, mit wieviel Engagement, Fachwissen und Freude Sie Ihrer Arbeit nachgehen. … Unsere Einrichtungen (können) nur dank Ihnen derart großartige Lebensorte des Glaubens sein – für die Kinder, deren Eltern und sicher auch für viele von Ihnen selbst.“

Der Generalvikar informiert die Mitarbeitenden der Kitas über die Veränderungen, die der Trägerwechsel für diese mit sich bringen wird. Dabei betont er, dass der Trägerwechsel für die Mitarbeitenden keine negativen Konsequenzen haben wird. Denn im Übertragungsvertrag zwischen der Kirchengemeinde und der jeweiligen regionalen Kita gGmbH wird geregelt sein, dass die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und auch die der Auszubildenden auf die Kita gGmbH übergehen. Diese tritt mit Wirkung zum Übertragungsstichtag (1. August der Jahre 2027, 2028 oder 2029) in alle Rechte und Pflichten aus den Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen ein, insbesondere trägt sie sämtliche Lohn- und Gehaltsansprüche/Vergütungsansprüche. Auch nach der Übertragung werden die Kita-Mitarbeitenden weiter nach dem bisherigen Tarifwerk der KAVO entlohnt, und die MAVO ist weiterhin Grundlage der Interessenvertretung. Seitens des Bistums wird zudem auch die Kirchliche Zusatzversicherung für die Mitarbeitenden gesichert. Auch alle weiteren Rechte, die die Mitarbeitenden sich erworben haben, etwa Lebensarbeitszeitkonten, bleiben erhalten.

Vorbereitungen für Start der KGV laufen

 


Die Vorbereitungen für den Start der acht Kirchengemeindeverbände zum 1. Januar 2027 schreiten weiter voran. Die erforderlichen Beschlussfassungen in den beteiligten Kirchengemeinden und Verbänden sind nahezu vollständig erfolgt, sodass nun zunehmend die konkrete Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit in den Mittelpunkt rückt. Mehrere Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit aufgenommen und erarbeiten derzeit die künftigen Prozesse, Rollen und Zuständigkeiten zwischen Kirchengemeinden, Verwaltungsleitungen in den Pastoralen Räumen, Verwaltungszentren und Bischöflichem Generalvikariat. Zugleich werden die künftigen Verwaltungszentren bei ihrem organisatorischen Zusammenwachsen unterstützt. Hierzu steht den Geschäftsleitungen unter anderem eine Prozessbegleitung zur Verfügung, die Ihnen bei der Gestaltung der Zusammenarbeit und des Veränderungsprozesses vor Ort zur Seite steht.

Zusammenarbeit mit der Diamant Software GmbH

 


Mit den Veränderungen bei den Tageseinrichtungen für Kinder und den Kirchengemeindeverbände ist auch der Finanz- und Systemwechsel verbunden, der in den Kirchengemeindeverbänden mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) stattfinden wird und in den gGmbHs nach HGB vollzogen werden muss. Hier hat sich die Lenkungsgruppe für die Software der Diamant GmbH entschieden. Nach Angaben der Firma ist Diamant/4 eine Rechnungswesen- und Controllingsoftware, die Finanzen verwaltet, Geschäftsabläufe automatisiert und dabei helfen kann, auch komplexe Organisationen im Blick zu behalten. Das 1980 in Bielefeld gegründete Unternehmen hat heute rund 350 Mitarbeitende. Zu den Kunden gehören sowohl nichtkirchliche Unternehmen als auch aus dem kirchlichen Bereich das Bistum Mainz und die Katholino gGmbH im Erzbistum Köln.

Digitale Veranstaltungen für Kita-Mitarbeitende

 


Wie kann eine gute Kommunikation mit den mehreren Tausend Mitarbeitenden in den katholischen Kitas in unserem Bistum zum Veränderungsprogramm funktionieren? Das ist immer wieder aufs Neue eine Frage und die Antwort eine Herausforderung. Bisher lief diese Kommunikation insbesondere vermittelt über die Verbundleitungen (herzlichen Dank an alle Verbundleitungen, die Informationen regelmäßig weitergegeben haben und weiter weitergeben!) sowie über die Internetseite und den Newsletter. Mit dem Schreiben des Generalvikars von Mitte August sind wir noch einmal einen zusätzlichen Weg der Information gegangen. Daran möchten wir anknüpfen und planen ein Experiment. Ungeachtet der großen Zahl möchten wir alle (!) Mitarbeitenden in den Kitas zu digitalen Veranstaltungen einladen.

Dazu gibt es die folgenden drei Termine:

Montag, 7. September, 17 Uhr bis 18.30 Uhr

Montag, 14. September, 17 Uhr bis 18.30 Uhr

Montag, 21. September, 17 Uhr bis 18.30 Uhr

Die Informationen, die auf den Veranstaltungen jeweils gegeben werden, werden im Wesentlichen identisch sein. Sie müssen sich – bei Interesse – also nur zu einer Veranstaltung anmelden.

Die entsprechenden Teams-Links werden Sie vor den Veranstaltungen über die Verbund- oder Einrichtungsleitungen erhalten. Damit verbunden wird die Möglichkeit sein, im Vorfeld der Veranstaltungen Fragen zu formulieren, die wir clustern werden und in der Veranstaltung beantworten werden. Wenn es zu viele unterschiedliche Fragen sind, werden wir Schwerpunkte setzen.
Beantwortet werden die Fragen bei den Terminen von der Programmleitung, Mitgliedern der Lenkungsgruppe und Mitarbeitenden des Sachgebietes „Tageseinrichtungen für Kinder“ im BGV.

Natürlich wird es bei den Veranstaltungen leider nicht möglich sein, miteinander ins Gespräch zu kommen, aber vielleicht kann die persönliche Information doch auch hilfreich sein. Wie gesagt: Es ist ein Experiment.

Sprechstunden der Programmleitung

 


Das Veränderungsprogramm setzt sehr stark auf die persönliche Kommunikation. So haben schon eine Reihe von Informationsveranstaltungen vor Ort stattgefunden. Diese erfordern in der Regel eine große logistische und inhaltliche Vorbereitung. Wir möchten nun ein niederschwelliges, regelmäßiges Kommunikations-Angebot mit der Programmleitung machen. Es werden ab September bis vorerst Ende des Jahres in der Regel Sprechstunden mit der Programmleitung angeboten, und zwar getrennt zu den Themenfeldern Kitas, KGV und NKF.

Ansprechpartner zu den Kita-Fragen ist Günter Eilers; Ansprechpartnerin zu den Themen KGV bzw. NKF ist Jutta Loke.

Wenn Sie an einer Sprechstunde teilnehmen möchten, können Sie sich über einen Link im Intranet hierzu anmelden. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf jeweils 15 begrenzt. Für die Möglichkeit der Teilnahme gilt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen.

Auch dieses Format hat einen experimentellen Charakter, aber wir möchten es gerne ausprobieren, um die Kommunikation weiter zu intensivieren.

Sollte die Resonanz zu groß sein und alle Möglichkeiten einer „Sprechstunde“ sprengen, in der auf einzelne Fragen, die aber auch andere interessieren, eingegangen werden kann, werden wir noch einmal neu über ein anderes Format nachdenken.

Die TEK-Sprechstunden mit Günter Eilers finden wöchentlich statt ab dem 7. September bis zum 14. Dezember jeweils montags von 16 bis 17 Uhr (keine Sprechstunde ist am 5. und 12. Oktober).

Sprechstunden mit Jutta Loke im Blick auf die Entwicklungen bei den KGV finden an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 22. September, 18 bis 19.30 Uhr

Mittwoch, 14. Oktober, 19 bis 20.30 Uhr

Donnerstag, 26. November, 19.30 bis 21 Uhr

Und Sprechstunden zu NKF sind an den folgenden Terminen vorgesehen:

Mittwoch, 30. September, 18 bis 19.30 Uhr

Dienstag, 1. Dezember, 19 bis 20.30 Uhr

Über diesen Link gelangen Sie in Kürze zu den jeweiligen Anmelde-Links:
https://bgvms.sharepoint.com/sites/news/SitePages/Sprechstunden-Programmleitung-Kitas-Kirchengemeindeverbaende-NKF.aspx

Fragen 

 


Sie haben Fragen, die mit dem Veränderungsprogramm zusammenhängen und finden auch auf der Internetseite https://www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse oder im Intranet nicht die passende Antwort? Dann schreiben Sie gerne eine Mail an: programm-kgv@bistum-muenster.de 

TEK

 


Fragen und Antworten zu den Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie hier. 

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KGV

 


Fragen und Antworten zu den Kirchengemeindeverbänden finden Sie hier.

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NKF

 


Fragen und Antworten zur Einführung der Finanzsoftware NKF finden Sie hier.

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